März 2021
Auch der erneute Versuch der GRÜNEN, den Klimabeirat öffentlich tagen zu lassen, scheiterte an der Mehrheit des Beirates gegen die Stimmen der GRÜNEN und der PARTEI.
Selbst Ratsmitglieder, die dem Beirat nicht angehören, müssen vorher um Erlaubnis fragen, um zuhören zu dürfen!
FAZIT: Man(n) möchte offensichtlich unter sich sein! Ohne konkrete Ziele und Themen!
Vorgeschichte:
Die neue Grüne Ratsfraktion unternimmt einen erneuten Versuch, den Klimabeirat nicht „im stillen Kämmerlein“, sondern endlich öffentlich tagen zu lassen. Der Beirat wurde zwar aufgrund des GRÜNEN-Antrages im Herbst 2019 eingerichtet, jedoch leider nicht als das beabsichtigte öffentliche Experten-Gremium.
In einem Schreiben vom 8. November 2020 wenden sich die GRÜNEN nun an alle Parteien und Wählergruppen im Stadtrat, um diese von der Notwendigkeit einer Neuorganisation zu überzeugen:
Betr.: Besetzung/Öffentlichkeit/Geschäftsordnung des Energie- und Klimabeirates
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Energie- und Klimabeirat (EKB) wurde auf Antrag unserer Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingerichtet. In der zurückliegenden Ratsperiode tagte dieser gegen unsere Überzeugung unter Ausschluss der Öffentlichkeit, mit der Besetzung gemäß den politischen Mehrheitsverhältnissen und ohne klares Ziel und Regelmäßigkeit.
Aufgrund der Diskussionen in dem interfraktionellen Gespräch vom 12. Oktober und der konstituierenden Ratssitzung vom 3. November sehen wir uns aufgrund der Dringlichkeit des Klimaschutzes in Schmallenberg veranlasst, Ihnen auf diesem Wege noch einmal unsere Vorstellung zur Besetzung und Arbeitsweise des EKB näher zu bringen:
Forderung 1: Öffentlichkeit des Energie- und Klimabeirates
Begründungen:
Der Klimawandel und damit der Klimaschutz ist ein Thema, der die gesamte Bevölkerung, auch in Schmallenberg angeht.
Der Klimawandel ist mittlerweile auch in Schmallenberg sehr deutlich sicht- und spürbar und wird überall diskutiert, insbesondere in der Land- und Forstwirtschaft.
Die Bürger*innen jeder Kommune haben ein Recht darauf zu erfahren, ob und in welchem Maße sich die entsprechende Kommune für Klimaschutz einsetzt oder nicht.
Im Kommunalwahlkampf wurde die „Hinterzimmer-Politik“ von verschiedenen Seiten thematisiert. Ob gerechtfertigt oder nicht, diesem Argument ist entgegen zu wirken. Ein geschlossener EKB, über den nicht einmal von der Presse berichtet werden darf und nichts auf der Homepage der Stadt zu erfahren ist, bestätigt die Kritiker*innen in diesem Punkt.
Bei diesem Zukunftsthema sollten sich vor allem junge Menschen einbringen und den Sitzungen beiwohnen können. Ist dies nicht möglich, kann das die Politikverdrossenheit fördern, anstatt Engagement zu fördern.
Ein öffentlicher Energie- und Klimabeirat bietet die Chance, die behandelten Themen in die Öffentlichkeit zu tragen, sofern man sich tatsächlich für Klimaschutz einsetzt. Hierdurch kann die Außenwirkung hinsichtlich des wichtigsten Zukunftsthemas verbessert werden, was positiven Einfluss auf Wirtschaft und Tourismus haben kann.
Ein Energie- und Klimabeirat sollte auch Bindeglied zwischen Politik, Verwaltung, Betrieben, Wissenschaft, Bürger*innen sein und den Austausch fördern. Dies ist nur durch einen öffentlichen Beirat möglich.
Forderung 2: Der Energie-und Klimabeirat muss ein Expertengremium sein und darf nicht nach den politischen Mehrheitsverhältnissen besetzt werden.
Jede im Rat vertretene Fraktion sollte lediglich eine*n Vertreter*in stellen.
Begründungen:
Ein Beirat sollte sachkundig sein. Die Expertise steigt nicht durch eine größere Anzahl von Personen einer Partei/Wählergemeinschaft.
Es sind keine neutralen, zielorientierten offenen Beratungen und Abstimmungen auf Basis von Fachkenntnissen möglich, wenn eine Fraktion alleine alle anderen Teilnehmer überstimmen kann. Dies widerspricht der grundsätzlichen Idee eines Beirates.
Die von der Mehrheitsfraktion vorgesehene Besetzung durch 5 Personen aufgrund der politischen Mehrheitsverhältnisse wird in keinem anderen Energie- und Klimabeirat anderer Städte so praktiziert.
Die Umsetzung der Empfehlungen des Beirats ist Aufgabe der politischen Vertreter*innen. Zielkonflikte mit anderen Bereichen sind dabei gegenüberzustellen und Entscheidungen nachvollziehbar zu begründen.
Gerne führen wir Beispiele von Energie- und Klimabeiräten anderer Städte auf, die entsprechend arbeiten:
Münster: https://www.klimabeirat-muenster.de/
Auszug aus der Geschäftsordnung:
„Die Mitglieder des Beirates decken fachlich folgende Themenbereiche ab:
- Klimaforschung/Klimaschutz
- Bauen, Wohnen, Planen
- Erneuerbare Energien/Landwirtschaft
- Verkehr
- Energieberatung der Bürger
- Betrieblicher Klimaschutz
Für jeden Themenbereich sollen nicht mehr als drei Vertreter in den Beirat berufen werden.“
Lörrach: Klimabeirat Lörrach
Neben den Vertretern der Politik sind ständige Mitglieder:
– Umweltverbände (1 Mitglied)
– Verkehrsinitiativen, -vereine und Interessengruppen (2 Mitglieder)
– Unternehmen im Bereich regenerative Energien (1 Mitglied)
– Beratungs-, Planungs- und Dienstleistungsunternehmen (2 Mitglieder)
– Energieversorgungsunternehmen (3 Mitglieder)
– ÖPNV/ARGE Fernwärme (1 Mitglied)
– Handwerk (1 Mitglied)
– Architektur (1 Mitglied)
– Jugendliche z.B. Friday for Future (1 Mitglied)
– Bürger*in z.B. Klimafreunde, Zukunftsforum (1 Mitglied)
Augsburg: Klimabeirat Augsburg
Auszug Homepage:
„Der Klimabeirat setzt sich aus je 3 Mitgliedern aus den Bereichen Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zusammen, die für 3 Jahre vom Stadtrat berufen werden. Nur diese sind stimmberechtigt. Die erste Berufungsperiode läuft vom 1.9.2020 bis zum 31.8.2023.
Ergänzt wird der Beirat mit beratenden, nicht stimmberechtigten Mitgliedern aus Politik und Verwaltung. Hierzu gehören die Leitungen der Referate mit Zuständigkeit für Bau, Mobilität, Wirtschaft und Umwelt sowie die Leitungen des Umweltamtes und der Abteilung Klimaschutz im Umweltamt. Zusätzlich wird je ein Vertreter aus den Stadtratsfraktionen für 3 Jahre berufen.“
Quelle: https://www.augsburg.de/buergerservice-rathaus/rathaus/beiraete/klimabeirat
Forderung 3: Einführung einer Satzung / Geschäftsordnung mit klarer Zieldefinition
Versteht der Stadtrat den EKB als Gremium, der den Klimaschutz tatsächlich vorantreiben soll, muss dieser selbst agieren und Empfehlungen erarbeiten und nicht nur warten, was aus der Bevölkerung herangetragen wird. Eine einfache Satzung mit klarer Zieldefinition ist hierfür erforderlich. Folgende Inhalte sind darin mindestens zu regeln:
- Aufgaben und Ziele
- Zusammensetzung
- Sitzungsturnus und Einberufung
- Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung von Empfehlungen
Wir laden Sie ein, einen engagierten Energie- und Klimabeirat, der diesen Namen auch verdient hat, mit klaren Zielen gemeinsam auf den Weg zu bringen und parteipolitische Interessen hinten an zu stellen.
Sollte dies nicht möglich sein, werden wir einen Antrag zur Überführung des Energie- und Klimabeirates in einen Klimaausschuss stellen, um zumindest die Öffentlichkeit herzustellen.
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