7. März 2018
Im Rahmen der letzten Haushaltsberatungen hatten wir bereits angekündigt,
für das folgende Jahr einen Antrag auf Absenkung der Elternbeiträge bzw.
Anhebung der Beitragsfreigrenze für untere Einkommen einzubringen.
Die Begründung der notwendigen Absenkung haben wir im Antrag dargelegt
(siehe unten).
Hierbei war zu berücksichtigen, dass eine zu hohe dauerhafte Beitragssenkung
– neben der Belastung des derzeit ausgeglichenen städtischen Haushaltes – auch
Auswirkungen auf die Steuerungsmöglichkeiten bei der Bedarfsermittlung der
wöchentlichen Kita-Betreuungsstunden hat.
Diese Steuerungsmöglichkeit war mit unserem Antrag weiterhin gegeben.
Rein „vorsorgliche“ Anmeldungen der Eltern auf höhere Betreuungszeiten,
die aber später tatsächlich nicht in Anspruch genommen werden, würden wie bisher
durch unterschiedliche Elternbeiträge weitestgehend vermieden und somit eine
nicht bedarfsgerechte Personaleinsatzplanung.
Aus Sicht der Verwaltung und CDU sei jedoch unser Vorschlag hinsichtlich der Einnahmeausfälle
zu weitgehend. Um nun überhaupt Bewegung in die Beitragshöhe zu bekommen, haben wir uns
dann mit der Mehrheitsfraktion/CDU auf einen Kompromiss geeinigt:
– 10 %ige Beitragssenkung durch Rücknahme der Dynamisierung seit 2015 ab August 2018
– Anhebung der Beitragsfreigrenze auf 20.000 € für Betreuungszeiten bis 25 Wochenstunden
– Beitragssenkung in dieser Kategorie für 35 und 45 Wochenstunden Betreuung
– Verbesserte Personalausstattung und dadurch Entlastung der Erzieherinnen
Die Anträge von UWG und BfS auf völlige Beitragsbefreiung wurden zu Beginn der Sitzung
zunächst aufrecht erhalten, dann jedoch ohne Begründung nicht weiter verfolgt.
Diesen – wohl eher populistisch anmutenden Anträgen – ist dann wohl der Wind für eine
überzeugende Argumentation verloren gegangen.
Unser Antrag vom 31. Januar 2018 lautete:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Stadtvertretung möge spätestens zum August 2018 beschließen:
- Anhebung der Beitragsfreigrenze bis 20.000 € Jahreseinkommen
- Die Beiträge für die folgenden Einkommensstufen ergeben sich aus der aktuellen Beitragstabelle aus den jeweiligen vorhergehenden Einkommensstufen
- Zwei weitere Einkommensstufen im oberen Bereich:
85.000 bis 100.000 und
ab 100.000 bzw. für Eltern ohne Einkommensnachweis
Begründung:
Die Attraktivität des Kita-Angebotes für Erziehungsberechtigte, die als Alleinerziehende oder mit beiden Partnern berufstätig oder anderweitig gebunden sind, ist von erheblicher Bedeutung. Zudem haben gerade junge Familien in dieser Zeit vielfältige Verpflichtungen und finanzielle Ausgaben. Die Anhebung der Einkommensfreigrenze und die Herabsetzung der Elternbeiträge sind daher geboten.
Mögen die Jahreseinkommen im Vergleich zu den bisherigen Elternbeiträgen noch angemessen erscheinen. Bei Betrachtung des jeweiligen Nettoeinkommens relativiert sich jedoch der Eindruck. Nach Abzug der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge und Miete verbleiben bei einem Jahreseinkommen von brutto 24.000 € für Alleinerziehende bzw. einer Familie mit einem Kind keine 1.000 € monatlich, bei 35.000 € jährlich weniger als 1.300 € monatlich, bei 45.000 € jährlich weniger als 1.700 € monatlich und bei 55.000 € jährlich weniger als 2.000 € monatlich.
Beispiele aus der neuen Beitragstabelle:
Einkommen bis 25.000 €, 25 Std. Ü3: bisher 39,84 € = neu: 26,92€
Einkommen bis 35.000 €, 35 Std. Ü3: bisher 73,22 € = neu: 54,92€
Einkommen bis 45.000 €, 45 Std. Ü3: bisher 128,14€ = neu: 102,30 €
Einkommen bis 25.000 €, 25 Std. U3: bisher 59,22 € = neu: 38,77 €
Einkommen bis 35.000 €, 35 Std. U3: bisher 106,60 € = neu: 79,68 €
Einkommen bis 45.000 €, 45 Std. U3: bisher 170,14 € = neu: 135,68 €
Unser Beitrag zur Haushaltsberatung am 30. November 2017 im Stadtrat Schmallenberg
Die seit 2015 geltenden Elternbeiträge für Kindertagesstätten in Schmallenberg sollen nach Auffassung der Grünen angepasst werden. Insbesondere junge Eltern und Alleinerziehende mit geringem oder durchschnittlichen Einkommen sind zu entlasten. Nach vorliegenden Erfahrungswerten (wieviele Eltern, mit welchem Einkommen, wieviele Betreuungsstunden) werden wir – unter Berücksichtigung der künftigen Förderungsmöglichkeiten durch das Land NRW – dem nächsten Jugendhilfeausschuss einen entsprechenden Antrag vorlegen.
Neben der finanziellen Entlastung sind aber auch die Erziehungsberechtigen zu berücksichtigen, die auf eine Betreuung außerhalb der jetzigen Zeiten angewiesen sind. Viele Betriebe beginnen bereits vor 7 Uhr morgens, oft sind vorher noch 30 Min. und mehr für die Fahrstrecke einzuplanen. Auch auf die Bedürfnisse der Beschäftigten im Schichtdienst muss Rücksicht genommen werden.
Im Gegensatz zu den populistischen nicht durchdachten Forderungen von UWG und BfS, die Kitas ganz ohne Elternbeiträge bereits ab Januar 2018 zu finanzieren, beabsichtigen wir eine durchgerechnete schrittweise Entlastung der Eltern, möglichst ab Sommer 2018. Siehe dazu folgenden Auszug aus der Haushaltsrede des Fraktionsvorsitzenden Jürgen Meyer am 30.11.17:
(…) Im vorliegenden Entwurf des Haushaltes 2018 halten sich Einnahmen und Ausgaben annähernd die Waage, ein sogenannter echter ausgeglichener Haushalt. Wer nun Zusätzliches möchte, müsste auch die Verantwortung dafür übernehmen, Anderes zu streichen. Oder – man greift in die Rücklage.
Nun liegen Anträge vor mit vielfältigen Wünschen in Höhe von über eine Mio. Euro. Diese sollen fast ausschließlich aus Rücklagen finanziert werden. Ist ja auch einfach, weil man dann keine Verantwortung für Streichungen an anderer Stelle tragen muss und sich ggf. Ärger einholt.
Ich bin ein wenig erstaunt: Bisher gab es unter den hier Anwesenden die überwiegende Meinung, für die 20 Mio. € vom Ruhrverband eine langfristige Anlagestrategie zu entwickeln. Inwieweit 2018 Zinsen damit erwirtschaftet werden können, ist noch zu verhandeln. In den kommenden Monaten wird darüber beraten. Daher Geduld – bitte nichts verplanen, was noch nicht auf dem Konto ist!
Die Kita Beitragsbefreiung
wurde auch bei uns Grünen diskutiert. Nachdem der Kämmerer uns im September den Haushaltsvorentwurf und die Kosten erläutert hatte, kamen wir dann zu dem Schluss, dass noch Vieles zu klären ist, nämlich:
Die Schaffung ausreichender Infrastruktur. Schon jetzt zeichnet sich bei steigender Nachfrage ab, dass Kita-Plätze fehlen.
Die Ausstattung ist teilweise noch verbesserungsbedürftig.
Und die Fragen:
Wie wird das Anmeldeverhalten der Eltern sich entwickeln. Bisher erfolgte die Steuerung über die Beitragshöhe. Wie viele Eltern werden dann kostenlos „sicherheitshalber“ 45 Std. wöchentlich beantragen?
Wie geht die Verwaltung damit um, wenn statt beantragter 45 Std dann tatsächlich weniger Stunden in Anspruch genommen werden?
Wie viel Personal wird benötigt? Werden genügend Erzieherinnen zur Verfügung stehen?
Welche Vereinbarungen sind mit den kirchlichen Kita-Trägern zu treffen?
Wir wollen diese und andere Fragen im Fachausschuss gemeinsam mit der Verwaltung klären. Z.B. die Frage der variablen Betreuungszeiten im Zusammenhang mit der Personaleinsatzplanung. Denn anders als im schulischen Bereich, wo die Stundenzahl für alle geregelt ist, spielt hier der jeweilige individuelle Elternwunsch eine Rolle.
Also einfach so, mal eben in 5 Wochen ab 2018 Beiträge streichen, der Rest wird sich klären, das ist keine Forderung, der wir aus Verantwortung vor allen Steuerzahlern ad hoc zustimmen können, auch in „bequemer“ Oppositionslage nicht. Wir möchten uns nicht Populismus vorwerfen lassen. Wir versuchen, unsere Anträge mit möglichen, realistischen Lösungsmöglichkeiten zu versehen.
Die Finanzierung der Beitragsfreiheit ist aus Sicht der Antragsteller wohl kein Problem. Haben sie dabei den künftigen Millionentopf aus der Kanalüberlassung im Auge? Obwohl – den gäbe es ja gar nicht, wenn es nach ihrer bisherigen Anschauung ginge. Und…wurde denn nicht von den beiden die Meinung vertreten, dass man den Topf für eine evtl. Rückabwicklung auf mindestens 25 Mio vergrößern muss? Der Hinweis sei gestattet, dass sich dieser Topf tatsächlich nicht vergrößert, wenn ihm jährlich mehr als eine halbe Million Euro und mehr entnommen werden.
Zitat von Herrn Pape im Zusammenhang mit dem Bürgerbegehren:
„Ein möglicher Rückkauf der Kanalanlagen vom Ruhrverband nach 20 Jahren erfordert mindestens einen Finanzbedarf von ca. 25 Mio. Euro den die Stadt nur durch Bildung von Rücklagen decken kann“
Zitat Ende
Und die Alternative: Die Finanzierung aus dem normalen Haushalt? Aus dem vorliegenden Antrag geht – wenn überhaupt – nur ein geringer Einsparungsvorschlag hervor. Der könnte den Aufwand bestenfalls nur zu einem geringen Teil kompensieren (ca. 25.000 €). Es scheint, dass sich UWG und BfS wohl darauf verlassen, dass die derzeitige außergewöhnliche Einnahmesituation auf absehbare Zeit nicht endlich ist oder das Land großzügig einspringt.
Wie auf dem letzten Städte- und Gemeindetag NRW zu erfahren war, bemängelt tatsächlich ein Großteil der 1.000 Teilnehmer die unterschiedlichen Gebühren in den einzelnen Kommunen.
Hier wurde vom Land gewünscht, eine einheitliche Regelung zu prüfen. Ob und wann allerdings in absehbarer Zeit sogar eine Beitragsfreiheit in NRW durch das Land finanziert wird, ist gerade mit Blick auf den Koalitionspartner FDP in Düsseldorf mehr als fraglich. Das wäre bei Grüner Beteiligung wahrscheinlicher.
Nochmal die Auswirkungen einer Beitragsfreiheit kurz verdeutlicht:
600.000 € Mehrausgaben durch fehlende Elternbeiträge,
nur 25.000 € Einsparung einer Halbtags-Verwaltungsfachkraft,
fehlendes Steuerungsinstrument für Betreuungszeiten, das
bedeutet weitere erhebliche Kosten durch weiteren Personalbedarf
Nicht absehbare Auswirkungen durch anstehende Neuregelung/KiBiz
Unser Vorschlag: Das Anliegen teilen wir grundsätzlich, wer möchte nicht junge Eltern entlasten. Lasst uns den Antrag in die Fraktionen und in die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses verweisen und fachgerecht aufarbeiten, nach dem Motto: Gründlichkeit vor Schnelligkeit!
Die Grüne Fraktion hatte sich dafür entschieden, vorerst im Rahmen gesetzlicher, haushaltstechnischer und organisatorischer Möglichkeiten die Höhe der jetzigen Elternbeiträge auf den Prüfstand zu stellen und die Betreuungszeiten anzupassen für Eltern, die nicht zu den üblichen Zeiten arbeiten. Der entsprechende Antrag wird dem nächsten Jugendhilfeausschuss vorgelegt (…)
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