Die CDU konnte sich leider nicht zu einer Entscheidung durchringen! Und das, obwohl bisher immer Einvernehmen herrschte, dass Vorrangflächen notwendig sind, um eine „Verspargelung“ im Stadtgebiet zu verhindern. Die CDU versuchte in einem 4-seitigem Antrag zu begründen, warum diese Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr anstehe. Diesem Antrag schloß sich nun auch die SPD an, die BfS sowieso. Immerhin hatten wir noch Teile der UWG auf unserer Seite.
In der Haushaltsrede vom 29. November 2018 ging dann auch der Fraktionsvorsitzende Jürgen Meyer noch einmal auf den Moratoriumsbeschluss ein:
„…Einer Klimakommune hätten jedoch einige Klimaschutzmaßnahmen gut zu Gesicht gestanden. Doch nicht einmal die Bereitstellung von Vorrangflächen für Windkraftanlagen hat im abgelaufenen Jahr geklappt. Offensichtlich verwirrt durch Schwarz-Gelbe opportunistische Wahlkampfversprechen aus Düsseldorf meinen doch einige in diesem Hause, man könne sich heimlich aus der Verantwortung stehlen und die Entscheidung dem Land, dem Bund oder Gerichten überlassen. (….)
Sieben Jahre hat die Politik vor Ort und in Düsseldorf das Vorhaben gefordert und unterstützt. Und nun kurz vor der Ziellinie sollen ohne Not die Spielregeln geändert werden? Nein, liebe Wankelmütige, die ihr vielleicht hofft, Euch einen schlanken Fuß machen zu können, um vor einer eigenen Entscheidung herumzukommen. Nein! Hier gab es keine neuen Erkenntnisse, sondern nur Verunsicherung ohne Fakten…“
(Pressemitteilung vom 11. August 2018)
Die Fraktion der Grünen im Stadtrat hat die Vorlagen zum Beschluss über die Vorrangflächen für Windenergieanlagen in den Bereichen „Bracht-Knüppelhagen“ und „Habichtsscheid“ auf die Tagesordnung des Bezirksausschusses Bödefeld, des Technischen Ausschusses und auf die Ratssitzung im September gesetzt. Nun solle die Politik endlich Farbe bekennen.
Ein weiteres Verzögern der Beschlüsse ist nach Meinung der Grünen für alle Beteiligten nicht weiter hinnehmbar. Auch wenn einige Mitglieder im Stadtrat im Hinblick auf ihre Wiederwahl gehofft haben, dass die jetzige NRW-Landesregierung ihnen die Entscheidung vor Ort abnimmt.
So wurden bereits im vergangenen April die Beschlüsse zu den Vorlagen von der Mehrheit der Politiker im Stadtrat vertagt. Begründet wurde dieses mit „Beratungsbedarf“ angesichts der Änderungsankündigungen der neuen schwarz-gelben Landesregierung NRW zum künftigen Windkrafterlass.
Nach wie vor gelten die bisherigen Regelungen zur Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen. Die Landesgesetzgebung NRW kann sich letztendlich nicht über vorrangige Regelungen der Bundesebene hinwegsetzen.
Der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Jürgen Meyer: „Zwar ist es der jetzigen Landesregierung, insbesondere der FDP, gelungen, mit ihren vollmundigen Versprechungen im Wahlkampf einige Kommunalpolitiker und Projektträger zu verunsichern. Doch zwischenzeitlich hat sich gezeigt, dass mit Volldampf nur Nebel verbreitet wurde. Tatsächlich sind wie bisher Windkraftflächen in Wäldern und unter 1.500m Abstand zur Wohnbebauung möglich. Die Entscheidungshoheit liegt auch künftig bei der Kommune. Ebenso hat auch ein neuer Erlass nur empfehlenden Charakter“.
Die Vorgeschichte: Schon vor sieben Jahren hat der Schmallenberger Stadtrat mit sehr großer Mehrheit die Stadtverwaltung beauftragt, Windkraftvorrangzonen zu erkunden und dem Rat vorzulegen. Einerseits, um einen Beitrag zum langfristigen Ausstieg aus Atom- und Kohleverstromung zu leisten, andererseits eine „Verspargelung“ der Landschaft zu verhindern. Mit ausgewiesenen Vorrangzonen mit ausreichenden Flächen behält die Stadt nämlich „das Planungsheft in der Hand“.
Nach intensiver mehrjähriger Vorarbeit, mehreren Bürgerinformationen, Beachtung bestehender Naturschutzgesetze, Änderungswünschen, Abstandsregelungen zu Kurgebieten und vieler anderer Auflagen unter Berücksichtigung neuester Gerichtsurteile haben, wie vom Rat beschlossen, die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Anfang 2018 die umfassende letzte Beschlussvorlage erarbeitet und zur Abstimmung vorgelegt.
Meyer: „Wer sich noch nicht mit der nun fehlenden Höhenbegrenzung abfinden kann, möge berücksichtigen, dass auf Flächen für 5 kleinere Anlagen nur noch 3 größere Anlagen nötig sind wegen der besseren Leistung. Rechtlich haltbar ist eine Höhenbegrenzung ohnehin nicht“.
Nach Meinung der Grünen, haben Bürgermeister und Verwaltung – wie vom Stadtrat beschlossen und beauftragt – umfangreiche und beschlussfähige Vorlagen erarbeitet, über die nun definitiv von der Kommunalpolitik entschieden werden müsse. In der flächengrößten kreisangehörigen Gemeinde in NRW mit über 300 (!) qkm, müsse es möglich sein, etwas mehr als 2 qkm für Windkraftanlagen zur Verfügung zu stellen.
Verwandte Artikel
Endlich – Entbürokratisierung von Photovoltaikanlagen
Energiewende von unten: Steuerliche Entlastung und Bürokratieabbau kommen! …
Weiterlesen »
Energiewende in Schmallenberg?
Was tut eigentlich der Bürgermeister mit seiner die CDU-Mehrheitsfraktion? Zuletzt waren Artikel in der Westfalenpost zu lesen, worin der Bürgermeister beschreibt, dass das Thema Klimaschutz in der Verwaltung angekommen und…
Weiterlesen »
Unsere Anträge für 2022: mehr Klimaschutz – mehr Frischluft – mehr Barrierefreiheit = CDU verweigert
Die GRÜNEN hatten den Haushaltsentwurf des Bürgermeisters kritisch unter die Lupe genommen. Zwar wird dort von enormen Herausforderungen durch den Klimawandel gesprochen, wir vermissen jedoch die entsprechenden enormen Maßnahmen hier…
Weiterlesen »