Antrag zur Änderung/Anpassung der Gestaltungssatzungen hinsichtlich Photovoltaik-/Solarthermie-Anlagen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Stadtvertretung möge beschließen:
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die bestehenden Gestaltungssatzungen im gesamten Stadtgebiet entsprechend den heutigen Forderungen hinsichtlich deutlich besserer Nutzungsmöglichkeiten der Solarenergie anzupassen.
- Erneute Untersuchung aller städtischen Gebäude zur Nutzung der Solarenergie, insbesondere der Gebäude, die bisher wegen entgegenstehender Regelung der derzeitigen Gestaltungssatzung ausgeschlossen wurden.
- Untersuchung möglicher Freiflächen im Stadtgebiet zur Nutzung der Solarenergie.
Begründung:
Wir beziehen uns auf unsere Anträge
– vom 4. April 2011(Vorlage VIII/440, Änderung/Anpassung der Gestaltungssatzungen)
– und 5. Juni 2012 (Vorlage VIII/765, Nutzung Solarenergie auf städt. Gebäuden)
– und unsere E-Mail Anfrage vom 23. Januar 2019 (Vorlage einer aktualisierten Liste
geeigneter städtischer Gebäude- und Freiflächen für Solarenergie).
Die bisherigen Einschränkungen der Gestaltungssatzungen sind aus unserer Sicht nach wie vor nicht geeignet, die vorhandenen Möglichkeiten der Nutzung der Solarenergie auszuschöpfen und sind daher den heutigen aktuellen Gegebenheiten umso dringender anzupassen.
Vorhandenes Engagement der Bürgerinnen und Bürger wird durch die bestehenden Regelungen eingeschränkt bzw. verhindert.
Allein 16 städtische Gebäude wurden bisher allein wegen bestehender Gestaltungssatzungen nicht weiter auf Nutzungsmöglichkeiten für Solarenergie untersucht.
Nicht nur im Hinblick auf das bestehende Moratorium zu Vorrangflächen für Windkraftanlagen kann es nicht sein, dass auch die Nutzung der vorhandenen Sonnenenergie im Stadtgebiet „aus optischen Gründen“ eingeschränkt oder sogar verhindert wird. Sowohl auf Dach- als auch auf Freiflächen sind daher alle Möglichkeiten zu nutzen.
Antrag Kostenloser Busverkehr im Stadtgebiet Schmallenberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Stadtvertretung möge beschließen, dass ab Januar 2020 alle Personen mit Wohnsitz in Schmallenberg den örtlichen Busverkehr kostenlos nutzen können. Die Verwaltung stellt dazu eine „SchmallenbergCard“ zur Verfügung, womit die Beförderungsberechtigung beim Buspersonal nachgewiesen wird.
Diese Karte gilt für alle Fahrten im Stadtgebiet sowie für Fahrten zu und nach den Bahnhöfen in Meschede und Altenhunden.
Die benötigten finanziellen Mittel sind für vorerst 3 Jahre in den Haushalt einzustellen.
Jährlich sind die Nutzungszahlen auszuwerten.
Begründung:
Die derzeitigen Beförderungsentgelte im Busverkehr bilden keine Alternative zu einem bereits vorhandenen PKW. Diese Maßnahme und die aktuelle Verbesserung der innerstädtischen Busverbindungen können einen Beitrag dazu leisten, die CO2 Belastung durch private PKW-Nutzung zu vermindern bzw. den ÖPNV überhaupt zu nutzen.
Darüber hinaus wird immer wieder – insbesondere von Personen, die auf den Busverkehr angewiesen sind – auf die im Vergleich zu Großstädten unverhältnismäßig hohen Kosten und damit einhergehender eingeschränkter Mobilität hingewiesen.
Antrag zum Klimamanagement
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Fraktion der GRÜNEN beantragt zum nächstmöglichen Termin die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle im Personalhaushalt mit der Schwerpunktaufgabe des örtlichen Klimamanagements.
Begründung:
Die Fraktion der GRÜNEN sieht nicht erst seit heute die Eindämmung der Klimakrise – insbesondere vor Ort – als Aufgabe höchster Priorität an. In zahlreichen anderen Kommunen wurde inzwischen der Klimanotstand festgestellt.
In der Begründung zu unserem Antrag vom 8. Mai 2019 (Vorlage IX/1302) haben wir die Notwendigkeit und Dringlichkeit dargelegt, in Schmallenberg große Emissionsreduktionen zu erreichen. Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss u.a. am 9. Juli 2019 die Auswirkungen auf Klimaschutz bzw. Klimaanpassung in Verwaltungsvorlagen darzustellen. Zudem sind regelmäßig Berichte über Maßnahmen zu leisten.
Seit dem Wegfall der ehemaligen Stelle zeigte sich, dass schon das umfangreiche Aufgabengebiet aus dem IKKK bisher nicht ohne weiteres als zusätzliche Aufgabe an andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung im notwendigen Umfang verteilt werden konnte.
Eventuell bestehende Fördermöglichkeiten zur Einrichtung einer Stelle und Erstellung von Konzepten zum Klimaschutzmanagement sollten umgehend beantragt werden.
(Beispiel: www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie)
Antrag zur Tagesordnung (inzwischen einstimmig vom Rat beschlossen)
Die nachfolgend genannten Anträge mögen im Anschluss an die Einwohnerfragestunde als TOP 2 zur Beschlussfassung vorgelegt werden, damit auch aktuell eingehende/vorliegende Anträge zum Klima- und Umweltschutz in das anschließend beantragte Verfahren einbezogen werden können.
- Der bestehende „Energiebeirat“ wird umbenannt in „Energie- und Klimabeirat“. Wie bisher sollen dort alle Fraktionen und die Verwaltung vertreten sein.
Begründung:
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 9. Juli 2019 einstimmig beschlossen, dass der Energiebeirat die Aufgabe bekommt, die Auswirkungen der Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung zu begleiten. Diese zusätzliche Aufgabe sollte aus der Bezeichnung des Gremiums ersichtlich sein.
- Die Stadtvertretung möge beschließen, dass eingehende Anträge im Zusammenhang mit Klimaanpassung, Klima- und Umweltschutz zur weiteren Bearbeitung zunächst dem Klima- und Energiebeirat vorgelegt und erst dann wie bisher zur Beratung in die Fraktionen bzw. zur Aufarbeitung in die Verwaltung verwiesen werden.
Begründung:
Der Klima- und Umweltschutz sollte ein gemeinsames Projekt aller im Rat vertretenen Fraktionen sein. Diese Absicht wurde durch den einstimmigen Beschluss des Hauptausschusses am 9. Juli 2019 bekräftigt.
Durch die Vorberatung kann vermieden werden, dass zweckdienliche Beiträge und Vorschläge einzelner Fraktionen z.B. wegen geringer Unstimmigkeiten oder politischer Konkurrenzen unberücksichtigt bleiben.
Mit diesem Verfahren sind die Fraktionen bzw. die Verwaltung bereits im Vorfeld imstande, gemeinsam Anträge zu ergänzen, zu verändern oder zusammenzuführen. Damit können künftige Maßnahmen als gemeinsames Projekt wirkungsvoller konkretisiert werden, z.B. als fraktionsübergreifende Anträge an den Rat.
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