Gestaltungssatzungen anpassen, PV-Anlagen ermöglichen
Die GRÜNEN haben seit 2011 immer wieder gefordert und mehrmals beantragt, die Gestaltungssatzungen im Stadtgebiet so anzupassen, dass Photovoltaik- bzw. Solarthermieanlagen weder ausgeschlossen werden, noch einer jeweiligen Sondergenehmigung bedürfen.
Mit Freude haben wir nun zur Kenntnis genommen, dass die CDU hierzu jetzt einen eigenen Antrag gestellt hat, die Gestaltungssatzungen zu überarbeiten!
Dieser CDU-Antrag ist unseres Erachtens jedoch noch zu „schwammig“, daher haben wir dazu einen Änderungsantrag gestellt, um die Notwendigkeit der Ermöglichung von Solar-Anlagen auf Dächern klarer herauszustellen. Immerhin beabsichtigt die Stadt an der Klimakampagne der Bezirksregierung „Klimaschutz mit BRAvour“ teilzunehmen.
Unser Änderungsantrag vom 26. April 2021:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wir beantragen zum o.g. Antrag der CDU-Fraktion folgende Änderung/Ergänzung:
Die Verwaltung wird beauftragt, unter Gewährleistung einer breiten öffentlichen Beteiligung sowie Einbeziehung der örtlich zuständigen Bezirksausschüsse einen Prozess zur Überprüfung und Fortschreibung / Anpassung der Gestaltungssatzungen einzuleiten, insbesondere zur notwendigen Ermöglichung von Solar-Anlagen auf Dächern.
Begründung:
Nachdem wir seit Jahren vergeblich versucht haben, die Mehrheit des Rates von der Notwendigkeit der Anpassung der aktuellen Gestaltungssatzungen zu überzeugen, nehmen wir nun erfreut zu Kenntnis, dass jetzt die Aussicht besteht, eine breitere Mehrheit für unser Anliegen zu gewinnen.
In diesem Zusammenhang sei auf die beabsichtigte Teilnahme an der Klimakampagne „Klimaschutz mit BRAvour“ hingewiesen (Vorlage X/204). Dort liegt der erste Fokus bei der Dachphotovoltaik! Die Stadt Schmallenberg möchte ein Teil der Klimakampagne sein und dadurch zu mehr Klimaschutz animieren.
Zu Erinnerung hier nochmal unser letzter Antrag vom Sept. 2019:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Stadtvertretung möge beschließen:
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die bestehenden Gestaltungssatzungen im gesamten Stadtgebiet entsprechend den heutigen Forderungen hinsichtlich deutlich besserer Nutzungsmöglichkeiten der Solarenergie anzupassen.
- Erneute Untersuchung aller städtischen Gebäude zur Nutzung der Solarenergie, insbesondere der Gebäude, die bisher wegen entgegenstehender Regelung der derzeitigen Gestaltungssatzung ausgeschlossen wurden.
- Untersuchung möglicher Freiflächen im Stadtgebiet zur Nutzung der Solarenergie.
Begründung:
Wir beziehen uns auf unsere Anträge
– vom 4. April 2011(Vorlage VIII/440, Änderung/Anpassung der Gestaltungssatzungen)
– und 5. Juni 2012 (Vorlage VIII/765, Nutzung Solarenergie auf städt. Gebäuden)
– und unsere E-Mail Anfrage vom 23. Januar 2019 (Vorlage einer aktualisierten Liste
geeigneter städtischer Gebäude- und Freiflächen für Solarenergie).
Die bisherigen Einschränkungen der Gestaltungssatzungen sind aus unserer Sicht nach wie vor nicht geeignet, die vorhandenen Möglichkeiten der Nutzung der Solarenergie auszuschöpfen und sind daher den heutigen aktuellen Gegebenheiten umso dringender anzupassen.
Vorhandenes Engagement der Bürgerinnen und Bürger wird durch die bestehenden Regelungen eingeschränkt bzw. verhindert.
Allein 16 städtische Gebäude wurden bisher allein wegen bestehender Gestaltungssatzungen nicht weiter auf Nutzungsmöglichkeiten für Solarenergie untersucht.
Nicht nur im Hinblick auf das bestehende Moratorium zu Vorrangflächen für Windkraftanlagen kann es nicht sein, dass auch die Nutzung der vorhandenen Sonnenenergie im Stadtgebiet „aus optischen Gründen“ eingeschränkt oder sogar verhindert wird. Sowohl auf Dach- als auch auf Freiflächen sind daher alle Möglichkeiten zu nutzen.
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